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Käufe und Zahlungen

Wieviel Bargeld kann ich bei der Einreise nach Italien bei mir tragen?
Laut Vorschrift ist die Mitnahme von Währung und Wertpapieren bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro gestattet. Für höhere Beträge muss beim Zollamt eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.  

Bis zu welcher Betragshöhe kann in Bargeld bezahlt werden?
In Italien können Zahlungen in Bargeld nur bis zu einem Betrag von 999,99 Euro vorgenommen werden. Touristen, die keine europäischen Staatsbürger sind, können Summen bis zu 15.000 Euro in Bargeld bezahlen. Die Transaktionen müssen durch Einholung einer Kopie des Reisepasses dokumentiert werden.




Welche Kosten und Gebühren können bei Zahlungen mit Bankomatkarte und Kreditkarte anfallen?
Die Gebühren für die Nutzung der Kreditkarte hängen von der Kreditkartengesellschaft ab. Einige Banken berechnen außer den Fixkosten für Abhebungen im Ausland Zusatzkosten für die Währungsumrechnung.    

Hinweis!
Es ist sinnvoll, stets zu überprüfen, ob der auf dem Einkaufsbeleg angegebene Betrag korrekt ist. Die Einkaufsbelege (auch die, auf denen der negative Ausgang einer Transaktion angeführt ist) bis zum Erhalt des Kontoauszugs aufbewahren, um sicherzugehen, dass die Kontobelastungen korrekt sind.    

Was ist bei Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte oder Bankomatkarte zu tun?

Rufen Sie unverzüglich die Sondernummer an, über die die Karte gesperrt werden kann. Der Verlust oder Diebstahl muss außerdem bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht werden (Staatspolizei oder Carabinieri, Telefonnr. 112).    

Ich habe die Kreditkarte für eine Zahlung verwendet und der Geschäftsbetreiber hat eine Gebühr eingehoben. Ist das korrekt?
Nein, das Verbrauchergesetz besagt, dass von Verbrauchern, die auf elektronischem Wege zahlen, keine Gebühren verlangt werden dürfen.




Kann ich ein Bekleidungsstück umtauschen, wenn ich nicht mehr davon überzeugt bin?
Der Verkäufer ist nicht zum Umtausch der gekauften Ware verpflichtet, es sei denn, sie weist Mängel auf.  

Ich habe ein Elektrogerät gekauft, das kaputt geworden ist. Was kann ich tun, um die Garantie zu haben, dass ich es umtauschen oder reparieren lassen kann?

Man muss sich innerhalb von zwei Monaten ab dem Kaufdatum an den Verkäufer wenden, indem ihm ein Einschreiben übermittelt und die Reparatur des gekauften Gegenstandes verlangt wird. Wenn der gekaufte Gegenstand umgetauscht werden soll, der Händler jedoch keinen gleichen Gegenstand mehr hat, kann der Verbraucher den Rücktritt vom Vertrag verlangen und sein Geld zurückbekommen.  

Hinweis!
Die Preise für die Güter sind frei, daher können die Verkäufer den gleichen Gegenstand zu unterschiedlichen Preisen verkaufen.




Der Händler ist IMMER verpflichtet, einen Kassenbon oder einen Steuerbeleg auszustellen.
Falls er dies nicht tut, ist der Verbraucher VERPFLICHTET, diesen zu verlangen. Falls bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass kein Kassenbon ausgestellt wurde, wird sowohl über den Betreiber als auch über den Verbraucher eine Strafe verhängt.