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Mahlzeit

Ja, aber diese Kosten müssen auf der Preisliste angegeben sein.





Der Gaststättenbetreiber ist verpflichtet, ein Menü mit den Preisen für die Speisen und Getränke auszuhängen und dem Gast vorzulegen.  





Ja, es muss jedoch auf der Preisliste angegeben sein, dass tiefgekühlte und gekühlte Produkte verwendet werden.




Ja, das ist möglich. Der Gaststättenbetreiber darf keine weiteren Kosten verlangen. Die MwSt. ist stets inbegriffen.




Der Betreiber ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, jedermann die Toilette benutzen zu lassen, sondern nur seine Kundschaft.




Der Gaststättenbetreiber ist verpflichtet, auf den Etiketten der Nahrungsmittel die Allergene oder andere Elemente anzugeben, die zu Unverträglichkeiten führen. Die Allergene müssen auf den Menükarten oder auf Schildern angegeben sein, die für den Verbraucher gut sichtbar sind.